Was prüft die Rechtschreibprüfung?
Die Prüfung vergleicht Ihren Text mit festen Regeln und einer Liste häufiger Fehlschreibungen. Sie ersetzt kein vollständiges Wörterbuch: Ein Wort, das in der Wortliste de_DE steht, aber im Satz falsch ist, wird nicht markiert, und seltene Wörter oder Namen können fälschlich auffallen. Für Zweifelsfälle schlagen Sie in Wie schreibt man …?, im Duden oder im DWDS nach.
Welche Regeln gelten? Die amtliche Rechtschreibung
Maßgeblich für Schule und Verwaltung ist das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung. Die Reform von 1996 wurde 2006 und zuletzt 2024 überarbeitet; 2017 strich der Rat Varianten wie Majonäse, Portmonee und Ketschup. Das DWDS bietet ein frei zugängliches Wörterbuch, das Duden ist das gängige Nachschlagewerk in der Praxis.
Typische Funde
| Veraltet oder falsch | Heute richtig | Grund |
|---|---|---|
| daß | dass | ss nach kurzem Vokal, seit 1996 |
| Schiffahrt | Schifffahrt | Dreifache Konsonanten bleiben erhalten |
| rauh | rau | Reform 1996 |
| Stengel | Stängel | Verwandtschaft mit Stange |
| Majonäse | Mayonnaise | Variante 2017 gestrichen |
| Portmonee | Portemonnaie | Variante 2017 gestrichen |
| Ketschup | Ketchup | Variante 2017 gestrichen |
Nicht als Fehler gelten beispielsweise „kennenlernen“ und „kennen lernen“, die seit 2006 beide erlaubt sind. Auch Wortpaare wie „das/dass“, „seid/seit“ oder „wieder/wider“ lassen sich ohne Satzverständnis nicht sicher prüfen. Dafür eignet sich der Grammatikprüfer, der den Satzzusammenhang berücksichtigt.
Deutschland, Österreich, Schweiz
Die Regeln gelten für alle drei Länder. In der Schweiz wird das ß nicht verwendet, dort steht immer ss, und auch Anführungszeichen und Zahlenschreibung unterscheiden sich. Die Prüfung folgt der deutschen Standardschreibung und kann Schweizer Schreibweisen als Abweichung markieren.
Grenzen im Überblick
- Nur eine Wortliste: Tippfehler, die ein anderes gültiges Wort ergeben, werden nicht erkannt.
- Keine Prüfung der Grammatik und der Kommas, dafür gibt es die KI-gestützte Grammatikprüfung.
- Gendersonderzeichen wie Stern oder Doppelpunkt gehören laut Rat nicht zur amtlichen Rechtschreibung; die Regeln für Leerzeichen und Satzzeichen können sie deshalb als Formfehler anzeigen.
- Fachbegriffe, Eigennamen und Fremdwörter sind nicht gesondert hinterlegt. Prüfen Sie diese bei Bedarf im Duden oder im DWDS nach.