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Was ist ein Plagiat? Definition, Arten und Beispiele aus Haus- und Abschlussarbeiten

AdeptWrite-RedaktionsteamAktualisiert 8 Min. Lesezeit

Ein Plagiat liegt vor, wenn Sie fremde Texte, Daten oder Gedanken als Ihre eigenen ausgeben, weil die Quelle fehlt oder nicht erkennbar ist. Gemeint ist nicht nur das wörtliche Abschreiben: Auch eine umformulierte Idee, eine übersetzte Passage oder ein früherer eigener Text ohne Beleg kann als Täuschung gelten. Was daraus folgt, regelt Ihre Prüfungsordnung.

Plagiat: die Definition in einfachen Worten

Ein Plagiat ist die Übernahme fremder geistiger Leistung, ohne die Herkunft offenzulegen. Es kommt nicht darauf an, ob Sie einen ganzen Absatz kopieren oder nur einen Gedankengang nachbauen: Entscheidend ist, dass der Lesende den Eindruck bekommt, die Leistung stamme von Ihnen, obwohl sie von jemand anderem kommt.

Der Begriff „Plagiat“ ist im deutschen Recht kein fester Gesetzesbegriff. Er wird in drei Bereichen unterschiedlich gebraucht:

  • Wissenschaftliche Praxis: Die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG-Kodex) zählen die Anmaßung fremder Autorschaft zum wissenschaftlichen Fehlverhalten. Die Hochschulen setzen den Kodex in eigenen Satzungen um. Den genauen Wortlaut finden Sie in der Originalfassung der DFG; wir geben ihn hier bewusst nicht wörtlich wieder.
  • Prüfungsrecht: Wer in einer Prüfungsleistung fremde Texte ohne Beleg verwendet, begeht in der Regel einen Täuschungsversuch. Die Folgen stehen in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
  • Urheberrecht: Hier geht es darum, ob ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis genutzt wurde. Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) erlaubt kurze, belegte Zitate zu einem bestimmten Zweck. Ein Plagiat im wissenschaftlichen Sinn kann auch dann vorliegen, wenn das Urheberrecht nicht verletzt ist, zum Beispiel bei einem gemeinfreien Text oder bei einer Idee.

Für Studierende ist der zweite Punkt der wichtigste: Ob etwas als Plagiat gilt, entscheiden die Prüfenden und der Prüfungsausschuss anhand Ihrer Prüfungsordnung und der Zitierregeln Ihres Fachs. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Hinweise: 2026-11-01.

Die wichtigsten Arten von Plagiaten im Überblick

ArtWas passiertTypisches Beispiel
WortplagiatWörtliche Übernahme ohne Anführungszeichen und BelegAbsatz aus einem Lehrbuch wird eingefügt
Verschleiertes PlagiatNur einzelne Wörter oder die Satzstellung werden geändertSynonyme statt Originalwörter, Satzbau bleibt gleich
IdeenplagiatGedankengang, Argumentation oder Gliederung ohne BelegAufbau eines Aufsatzes als eigene Argumentation ausgegeben
ÜbersetzungsplagiatFremdsprachige Quelle wird übersetzt und nicht angegebenEnglischer Fachartikel wird ins Deutsche übertragen
SelbstplagiatEigener, bereits bewerteter Text wird ohne Hinweis wiederverwendetTeile der Seminararbeit stehen später in der Bachelorarbeit
QuellenplagiatSekundärliteratur wird zitiert, als hätte man das Original gelesenZitat aus einem Aufsatz, ohne „zitiert nach“
FremdarbeitDer Text stammt ganz von anderen oder wurde gekauftGhostwriting, Arbeit eines Kommilitonen

Wortplagiat: wörtliche Übernahme ohne Beleg

Das ist die bekannteste Form. Ein Beispiel aus einer Hausarbeit zur Medienwissenschaft: In der Quelle steht „Die Nutzung sozialer Netzwerke hat die Mechanismen öffentlicher Meinungsbildung grundlegend verändert.“ Wer diesen Satz unverändert und ohne Anführungszeichen übernimmt, selbst mit Literaturangabe am Ende des Absatzes, macht einen Fehler: Wörtliche Übernahmen müssen als solche erkennbar sein, also in Anführungszeichen stehen und einen genauen Beleg mit Seitenzahl haben.

Verschleiertes Plagiat: Synonyme sind kein Eigenanteil

Wer nur Wörter austauscht, übernimmt weiterhin den Satzbau und die Gedankenführung der Quelle.

Original: „Die Nutzung sozialer Netzwerke hat die Mechanismen öffentlicher Meinungsbildung grundlegend verändert.“

Zu nah am Original: Der Gebrauch sozialer Netzwerke hat die Mechanismen öffentlicher Meinungsbildung von Grund auf verändert.

Eigene Formulierung mit Beleg: Seit sich politische Debatten stark in soziale Netzwerke verlagert haben, entsteht Meinung nach anderen Regeln als zuvor (Müller 2019, S. 14).

Der zweite Satz ist ein Plagiat, auch wenn jedes Wort anders aussieht. Der dritte Satz gibt die Aussage mit eigenen Worten, eigenem Satzbau und Beleg wieder. Das Namensbeispiel „Müller 2019“ ist erfunden und steht nur für das Muster eines Kurzbelegs. Wie das Umformulieren Schritt für Schritt gelingt, zeigt der Ratgeber Text umformulieren ohne Plagiat.

Ideenplagiat: Gedanken brauchen auch einen Beleg

Auch eine Idee kann Eigentum einer anderen Person im Sinne der Quellenangabe sein: eine Theorie, eine Typologie, eine besondere Argumentationsfolge oder ein Untersuchungsdesign. Allgemeinwissen ist ausgenommen. Dass Berlin die Hauptstadt Deutschlands ist, müssen Sie nicht belegen. Dass „drei Phasen der Mediennutzung“ unterschieden werden, stammt dagegen von jemandem und gehört in einen Beleg. Faustregel: Wenn Sie die Information erst durch Ihre Lektüre erfahren haben und sie nicht in jedem Einführungswerk steht, gehört eine Quelle dazu.

Übersetzungsplagiat: Sprachwechsel ändert nichts

In Fächern, in denen viel englische Literatur gelesen wird, ist es verlockend, Passagen zu übersetzen und ohne Hinweis einzubauen. Das ist ein Plagiat. Eine Übersetzung ist weiterhin die Leistung der Autorin oder des Autors des Originals. Setzen Sie in diesem Fall einen Beleg und kennzeichnen Sie die Übersetzung, zum Beispiel mit „(eigene Übersetzung)“. Maschinelle Übersetzung ändert daran nichts, außerdem sind solche Passagen oft sprachlich auffällig. Ähnlichkeitssoftware kann fremdsprachige Quellen nicht immer erkennen, trotzdem bleibt die Übernahme ein Verstoß.

Selbstplagiat: auch eigene Texte brauchen einen Hinweis

Viele Studierende wundern sich, dass sie sich selbst plagiieren können. Der Hintergrund: Eine Prüfungsleistung soll für die jeweilige Prüfung neu erbracht werden. Wer einen bereits benoteten Text noch einmal einreicht oder große Teile übernimmt, gibt eine alte Leistung als neue aus. Fragen Sie vorher bei der Betreuung nach, ob und wie Sie eigene frühere Arbeiten nutzen dürfen, und weisen Sie die Wiederverwendung im Text aus.

Quellenplagiat: Sekundärzitat als Primärzitat ausgeben

Sie zitieren Kant, haben aber nur einen Aufsatz gelesen, in dem Kant zitiert wird? Dann geben Sie beide an: „Kant (zitiert nach Schmidt 2015, S. 45)“. Wer die Literaturangabe des Originals aus der Fußnote einer anderen Arbeit übernimmt, ohne das Original gelesen zu haben, täuscht vor, es gelesen zu haben. Auch das gehört zu den Plagiatsformen, die Prüfende beanstanden. Auch hier ist „Schmidt 2015“ ein erfundenes Beispiel für das Muster.

Zufall oder Täuschungsversuch? Wie Prüfende unterscheiden

Nicht jede Übereinstimmung ist ein Plagiat. Kurze Standardformulierungen („die vorliegende Arbeit gliedert sich in“), Fachbegriffe, Gesetzestitel, Namen und korrekt gekennzeichnete Zitate führen in Ähnlichkeitsberichten zu Treffern, ohne dass jemand getäuscht wurde. Prüfende achten deshalb eher auf diese Fragen:

  1. Ist die Übernahme erkennbar gemacht? Anführungszeichen, Kurzbeleg oder Fußnote sind der Kern.
  2. Wie lang und wie wörtlich ist die Passage? Ein einzelner Satz ohne Beleg wiegt anders als ein halbes Kapitel.
  3. Gibt es ein Muster? Mehrere unbelegte Stellen im gleichen Stil sprechen eher für Absicht als eine einzelne vergessene Fußnote.
  4. Wurde die Quelle im Literaturverzeichnis geführt? Das entlastet nur begrenzt: Eine Quelle im Verzeichnis ersetzt keinen Beleg an der Textstelle.

Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz spielt in vielen Prüfungsordnungen eine Rolle für die Schwere der Folgen. Verlassen Sie sich aber nicht darauf: Auch unabsichtliche Fehler können zu einer schlechteren Note führen.

Folgen: Was die Prüfungsordnung vorsieht

Die Folgen unterscheiden sich je nach Hochschule, Land und Schwere. Häufig genannte Möglichkeiten sind:

  • Die Leistung wird mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet oder als „nicht bestanden“ gewertet.
  • Bei schweren oder wiederholten Fällen kann der Prüfungsausschuss den Ausschluss von weiteren Prüfungen oder das Ende der Prüfungsberechtigung beschließen, abhängig von der jeweiligen Ordnung.
  • Wird ein Plagiat erst nach der Prüfung entdeckt, können Noten nachträglich geändert und Abschlüsse entzogen werden. In Österreich sieht das Universitätsgesetz vor, dass ein erschlichener Abschluss für nichtig erklärt werden kann. Hochschulen in Deutschland haben vergleichbare Möglichkeiten in ihren Prüfungsordnungen und Landeshochschulgesetzen.
  • In der Schweiz regeln die Hochschulen die Sanktionen eigenständig in ihren Reglementen.
  • Wer fremde Werke ohne die erlaubte Zitierform veröffentlicht, kann zusätzlich urheberrechtlich haftbar sein.

Lesen Sie den Abschnitt zu Täuschung oder Ordnungsverstoß in Ihrer Prüfungsordnung und das Merkblatt Ihres Fachbereichs, bevor Sie Ihre erste Arbeit schreiben. Ein Blick in die Eigenständigkeitserklärung zeigt zudem, was Sie mit Ihrer Unterschrift versichern.

Wie Hochschulen Plagiate finden

Viele Hochschulen setzen Ähnlichkeitssoftware ein, manche prüfen nur Verdachtsfälle. Die Software vergleicht Ihren Text mit Datenbanken und Webseiten und erzeugt einen Bericht mit markierten Passagen. Dieser Bericht ist keine Entscheidung: Ein Mensch beurteilt, ob die Treffer berechtigt sind. Manche Plagiate fallen außerdem ohne Software auf, weil Stil oder Fachwissen im Text plötzlich wechseln oder weil Prüfende die Literatur kennen.

Ein hoher Prozentwert bedeutet deshalb nicht automatisch ein Plagiat, ein niedriger beweist nicht das Gegenteil. Wie Sie Ihre Arbeit vorab prüfen und die Ergebnisse einordnen, lesen Sie in Plagiat prüfen: kostenlos und wie es wirklich funktioniert.

Plagiat und KI-Texte

Ein Text, den ein KI-System erzeugt hat, ist nicht automatisch ein Plagiat im klassischen Sinn, denn er stammt nicht von einer erkennbaren Person. Er kann aber trotzdem gegen die Regeln verstoßen: Viele Hochschulen verlangen, dass Sie die Nutzung von KI-Werkzeugen angeben, oder verbieten sie für bestimmte Prüfungsleistungen. Wer einen KI-Text als eigene Leistung einreicht, obwohl die Ordnung das nicht erlaubt, riskiert ebenfalls ein Täuschungsverfahren. KI-Systeme können außerdem Passagen ausgeben, die Quellen sehr ähnlich sind, und sie erfinden Quellenangaben. Prüfen Sie jede Quelle selbst. Informationen zur Erkennung finden Sie im Ratgeber Wie funktionieren KI-Detektoren?.

So wird aus einem Plagiat eine saubere Stelle

Ein häufiger Fall in der Hausarbeit: Sie lesen einen Fachaufsatz und wollen eine zentrale These zusammenfassen.

  1. Lesen Sie die Passage, legen Sie die Quelle beiseite. Notieren Sie die Aussage aus dem Gedächtnis in eigenen Worten.
  2. Vergleichen Sie mit dem Original. Stimmen Satzbau und Wortfolge auffällig überein, formulieren Sie neu.
  3. Setzen Sie den Beleg sofort. Kurzbeleg oder Fußnote mit Seitenzahl, direkt bei der Aussage.
  4. Kennzeichnen Sie wörtliche Zitate. Anführungszeichen, genaue Wiedergabe, Auslassungen in eckigen Klammern.
  5. Ordnen Sie ein. Fügen Sie eigene Bewertung oder Verknüpfung mit anderen Quellen hinzu. Das ist Ihr Eigenanteil.

Den Beleg selbst können Sie mit dem Zitiergenerator in einer gängigen Zitierweise wie APA 7 oder Harvard formatieren lassen. Prüfen Sie das Ergebnis trotzdem gegen die Vorgaben Ihres Lehrstuhls, denn viele Fächer verlangen eigene Regeln.

Plagiat vor der Abgabe selbst prüfen

Ein Hilfsmittel ist die Plagiatsprüfung von AdeptWrite. Sie durchsucht offene Online-Quellen, darunter Wikipedia und Wikisource sowie wissenschaftliche Verzeichnisse wie DOAJ und Europe PMC, und listet nach jeder Prüfung auf, welche Quellen durchsucht wurden. Pro Durchlauf prüft sie bis zu 6.000 Zeichen, mindestens 30 Wörter. Das Ergebnis ist ein Anhaltspunkt: Die Prüfung kennt weder die Datenbank Ihrer Hochschule noch Bücher hinter einer Bezahlschranke oder Arbeiten, die nicht online stehen. Ein Treffer zeigt Ihnen eine Stelle, die Sie belegen oder umformulieren sollten. Dass nichts gefunden wurde, ist keine Garantie, dass Ihre Hochschule nichts findet.

Zum Umformulieren eigener, zu nah am Original geratener Sätze können Sie den Text-Umformulierer im Modus „Akademisch“ nutzen. Beachten Sie: Das Werkzeug ändert Formulierungen, ersetzt aber nicht den Beleg. Die Quelle bleibt auch bei einem umformulierten Satz Pflicht.

Checkliste: Ist meine Stelle ein Plagiat?

  • Steht bei jedem übernommenen Gedanken ein Beleg an der Stelle selbst?
  • Sind wörtliche Zitate durch Anführungszeichen gekennzeichnet und mit Seitenzahl belegt?
  • Habe ich Satzbau und Aufbau der Quelle wirklich verändert, nicht nur Wörter getauscht?
  • Sind Übersetzungen als solche gekennzeichnet?
  • Habe ich frühere eigene Arbeiten angegeben, wenn ich sie verwende?
  • Habe ich jede Quelle selbst gelesen, die ich angebe?
  • Entspricht meine Eigenständigkeitserklärung der Wahrheit, auch beim Einsatz von KI-Werkzeugen?

Wie Sie das im Arbeitsalltag vermeiden, zeigt Plagiat vermeiden: 8 Gewohnheiten für Ihre Hausarbeit.

Häufige Missverständnisse

„Wenn ich die Quelle im Literaturverzeichnis habe, reicht das.“ Nein. Der Beleg muss an der Textstelle stehen, sonst bleibt unklar, welcher Teil von wem stammt.

„Ich habe alles umformuliert, also ist es meins.“ Die Idee bleibt trotzdem die der Quelle und braucht einen Beleg.

„Wikipedia ist keine Quelle, also muss ich sie nicht angeben.“ Doch. Wer von dort Text oder Gedanken übernimmt, muss das kenntlich machen. Ob Wikipedia in Ihrer Arbeit überhaupt zitierfähig ist, regelt Ihr Fach, oft sollen Sie auf die Originalquelle zurückgehen.

„Bei Common Knowledge ist alles erlaubt.“ Allgemein bekannte Tatsachen brauchen keinen Beleg, spezielle Zahlen, Thesen und Formulierungen schon.

„Ein Prozentwert unter 10 % ist sicher.“ Dafür gibt es keine allgemeingültige Grenze. Manche Prüfende achten auf die Art der Treffer, andere legen eigene Schwellen fest. Fragen Sie nach, ob Ihre Hochschule überhaupt eine Zahl nennt.

Tools ausprobieren

Plagiatsprüfung
Sucht Übereinstimmungen mit offenen Online-Quellen wie Wikipedia und listet auf, welche Quellen geprüft wurden.
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Text umformulieren
Paraphrasieren in 7 Modi: Standard, Formell, Locker, Akademisch, Kreativ, Kürzen, Erweitern.
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Zitiergenerator
Quellenangaben nach APA 7, MLA 9, Chicago, Harvard oder IEEE – erstellt direkt im Browser.
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KI-Detektor
Schätzt, ob ein Text von einer KI stammt – eine statistische Einschätzung, kein Beweis.
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Häufig gestellte Fragen

Ist ein Plagiat in Deutschland strafbar?

Der Begriff Plagiat steht nicht im Strafgesetzbuch. Strafbar oder zivilrechtlich verfolgbar kann aber eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn geschützte Werke ohne Erlaubnis genutzt werden. In Studium und Forschung zählt vor allem das Prüfungsrecht: Täuschungsversuche können zu einer schlechteren Note oder zum Verlust des Abschlusses führen.

Gibt es ein Selbstplagiat, wenn ich meinen eigenen Text verwende?

Ja. Wer eine bereits bewertete oder veröffentlichte Arbeit ohne Hinweis erneut einreicht, gibt eine alte Leistung als neue aus. Klären Sie vorab mit der Betreuung, ob und wie Sie eigene frühere Texte nutzen dürfen, und weisen Sie die Wiederverwendung in der Arbeit aus.

Ist eine Übersetzung aus dem Englischen ein Plagiat?

Ja, wenn Sie die fremdsprachige Quelle nicht angeben. Auch eine übersetzte Passage bleibt die Leistung der Originalautorin oder des Originalautors. Geben Sie die Quelle an und kennzeichnen Sie die Übersetzung, zum Beispiel mit dem Zusatz „eigene Übersetzung“.

Wie hoch darf die Übereinstimmung in einer Plagiatsprüfung sein?

Dafür gibt es keinen einheitlichen Grenzwert. Entscheidend ist, welche Passagen markiert sind und ob sie korrekt belegt wurden. Ein Prozentwert ist ein Hinweis, kein Urteil. Fragen Sie bei Ihrer Hochschule nach, ob sie eigene Vorgaben macht.

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